EUROPÄISCHES SPITZENUNTERNEHMEN
EUROPÄISCHE RICHTLINIEN
NORMEN CE UND NF EN 471




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EUROPÄISCHE RICHTLINIEN

Die Mitgliedstaaten Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal, Vereinigtes Königreich, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Slovakei und Frankreich haben sich im Europäischen Komitee für Normung, CEN, zusammengeschlossen.
Das Europäische Komitee für Normung soll nationale technische Hindernisse überwinden. Über europäische Richtlinien regelt das CEN die Normierung und den freien Verkehr von Ausrüstungen innerhalb der Europäischen Union.
Im Bereich der PSA* wurden 2 Richtlinien entworfen, um Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeiter zu gestalten:


DIE EUROPÄISCHE RICHTLINIE 89/656/EWG - BENUTZUNG VON PSA*

Sie legt fest, daß der Arbeitgeber:
• seinen Beschäftigten die notwendigen und geeigneten PSA* bereitstellen muß,
• die richtige Wahl der PSA* prüfen muß,
• die ordnungsgemäße Verwendung der PSA* kontrollieren muß,
• die Konformität der PSA* sicherstellen muß,
• das einwandfreie Funktionieren der PSA* prüfen muß,
• seine Mitarbeiter auf die Gefahren hinweisen muß, denen sie ausgesetzt sind,
• seine Mitarbeiter gemäß den Verwendungshinweisen der PSA* informieren und schulen muß.

DIE EUROPÄISCHE RICHTLINIE 89/686/EWG - GESTALTUNG VON PSA*

Diese Richtlinie bestimmt :

• die Bedingungen für den freien Verkehr von Produkten und harmonisiert die Rechtsprechung in den Mitgliedstaaten bezüglich der PSA*,
• die Hauptanforderungen im Bereich der Sicherheit, denen PSA* entsprechen müssen, um die Gesundheit zu schützen und die
Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten,
• die Regeln zur Auszeichnung mit dem CE Zeichen (Pflicht für alle innerhalb der Europäischen Gemeinschaft vertriebenen PSA*).


(*) Persönliche Schutzausrüstungen